Vereinigung der Gymnasialdirektoren

im Freistaat Sachsen

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Vereinigung der Gymnasialdirektoren Sachsens

Auflösungsbegehren

Nachdem seit 2009 keine Vereinstätigkeit mehr zu beobachten ist haben sich zwei Vorstandsmitglieder mit einem Brief an alle Vereinsmitglieder gewandt. In diesem Schreiben wird für die Unterstützung eines Antrags zur Vereinsauflösung geworben.

Falls Sie als Mitglied unseres Vereins ein solches Schreiben nicht bekommen haben oder falls Sie als Vereinsmitglied an einer Forstetzung der Vereinsarbeit interessiert sind, sollten Sie sich umgehend mit dem Vorstand in Verbindung setzen.

Im Falle einer Nichtauflösung des Vereins werden insbesondere neue Vorstandsmitglieder (2. Vorsitzender, Kassenwart, Schriftführer) dringend benötigt.

 

Die Bundedirektorenkonferenz

Die Bundesvereinigung der Oberstudiendirektoren wurde 1971 als Dachverband der Landes- Direktorenvereinigungen gegründet, die in den alten Ländern bereits bestanden. Informelle Treffen der Landesvorsitzenden gab es schon vor 1971. In den neuen Ländern wurden zwischen 1991 (Sachsen- Anhalt) und 1995 (Brandenburg) Verbände gegründet, die alle Mitglieder der Bundesvereinigung wurden...

 

Satzung

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1) Name und Sitz

Die Vereinigung führt den Namen "Vereinigung der Gymnasialdirektoren des Freistaates Sachsen" Ihr Sitz ist in Chemnitz. Die Vereinigung ist in das Vereinsregister eingetragen.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 06. März 2012 um 10:39 Uhr Weiterlesen...
 

Geschäftsordnung

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1. Beschlussfähigkeit
Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, sobald sie eröffnet ist.

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Vorstandsmitglieder

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Vorstandsmitglieder

 

Zum Vorstand des Vereins der Gymnasialdirektoren im Freistaat Sachsen gehören:

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 06. März 2012 um 10:24 Uhr Weiterlesen...